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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 OVG A 8/87   

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https://dejure.org/1988,13567
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 OVG A 8/87 (https://dejure.org/1988,13567)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1988 - 4 OVG A 8/87 (https://dejure.org/1988,13567)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 (https://dejure.org/1988,13567)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 A 8/87
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (so grundlegend BVerfGE 1, 14, 52 und st. Rspr., vgl. die Übersicht bei F. Schoch, aaO, S. 875) .
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 A 8/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des 1. Senats des BVerfG (Beschl. v. 7.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88) ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 A 8/87
    Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gehört zu den Einkünften in Geld und damit zum Einkommen i. S. des § 76 Abs. 1 BSHG (st. Rspr. d. BVerwG, s. Beschl. v. 11.10.1985, FEVS 35, 1, und des Sen., s. Urt. v. 13.4.1988 - 4 OVG A 206/87 -).
  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89

    Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung

    Aus diesem Grunde darf die im vorliegenden Falle gewährte Leistung beider Berechnung des Einkommens der Klägerin i.S. von § 76 BSHG nicht ausgenommen werden (wie hier BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218/219; VG Kassel ZfSH/SGB 1988, 211 f; Piel, ZfSH/SGB 1986, 386, 389; vgl. hierzu auch Giese ZfSH/SGB 1986, 159 ff, Urteil des BSG vom 9. November 1982 - 11 RÄr 7/89, zur Veröffentlichung bestimmt; zum Kindergeldzuschlag: Urteil des OVG Lüneburg vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 - und Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 1990 - 12 A 88/89 -) .
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87

    Gerichtliche Kontrolle der Regelsatzfestsetzung

    Erwägungen, wie sie die Kläger anstellen, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 -) entgegengetreten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.1990 - 12 A 88/89

    Zuschlag zum Kindergeld; Einkommen

    Wie das Verwaltungsgericht entschieden hat, verbleibt es demnach bei der Regelung des § 76 Abs. 1 BSHG, nach der - wie gesagt - der Zuschlag zum Kindergeld auf die laufende Sozialhilfe anrechenbares Einkommen darstellt (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28. September 1988 -4 A 8/87- /nicht veröffentlicht/ und VG Kassel ZfSH/SGB 1988, 211).
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